Flott sein – Mitstreiter werden!

Welche Möglichkeiten gibt es, flott für Gorden-Staupitz zu sein?

Haben Sie/ hast Du einen Vorschlag für neue Aktionen und Projekte? Was fehlt Ihnen/ was fehlt Dir für das perfekte Glück? Für neue Ideen haben wir immer ein offenes Ohr! Wir nehmen uns die Zeit zum Zuhören!

Mitgliedschaften bei Heideleben e.V.

  • Kinder und Jugendliche im Alter von 7 – 17 Jahren können sich für das Leben in Gorden-Staupitz stark machen und „jugendliches Mitglied“ im Verein werden. Ab dem vollendeten 15. Lebensjahr haben sie bei uns volles Stimmrecht. Die Eltern bzw. gesetzlichen Vertreter müssen der Mitgliedschaft und der Stimmabgabe zustimmen (im Mitgliedsantrag). Sie besitzen ab dem Alter von 15 Jahren ein aktives, aber kein passives Wahlrecht.
  • Jede volljährige natürliche Person kann bei uns „aktives Mitglied“ werden und die Arbeit der Bürgergruppe Heideleben mit Ideen, Rat und Tat unterstützen. Juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts können durch ihre Mitgliedschaft die Arbeit des Vereins unterstützen.
  • Fördermitglieder unterstützen den Verein mit finanziellen Mitteln. Sie werden über die Vereinsarbeit regelmäßig informiert und zu den Veranstaltungen eingeladen. Fördermitglieder sind nicht stimmberechtigt. Fördermitglieder dürfen an der Vorstandsbildung nicht mitwirken. Sie besitzen weder ein aktives, noch ein passives Wahlrecht.
  • Personen, die sich bei der Förderung und Entwicklung des Vereins besonders hervorheben können mit einer Ehrenmitgliedschaft ausgezeichnet werden. Sie werden von der Mitgliederversammlung vorgeschlagen und bestätigt. Sie haben volles Stimmrecht und sind von der Beitragszahlung befreit.

Unterstützung der Vereinsarbeit

  • Kinder, Jugendliche und Erwachsene können uns bei der praktischen Arbeit als freiwillige Helfer/in unterstützen und an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen. Sie haben keine Rechte und Pflichten wie ein Vereinsmitglied. Heideleben kann freiwillige Helfer/innen zu Mitgliedsversammlungen einladen.
  • Die Arbeit des Vereines kann durch eine Geldspende unterstützt werden. Liegen Name und Adresse der/ des Spendenden vor, erstellen wir eine Bescheinigung im Sinne des § 10b des Einkommensteuergesetzes.

Wenn Du/ Sie Interesse hast/ haben, freuen wir uns über einen Anruf oder eine Email oder angefügtes Anmeldeformular ausfüllen und in den Briefkasten unserer Anschrift senden. Du bekommst nach Erhalt eine Rückmeldung von uns.
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